Weiterbildungsregister
Die Ärztekammer Bremen startet am 1. Oktober 2026 den Aufbau eines Weiterbildungsregisters. Mit dem Register möchte die Kammer einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl von Ärzt:innen in Weiterbildung in den einzelnen Fachgebieten sowie in den Weiterbildungsstätten gewinnen und mögliche zukünftige Versorgungsengpässe und kritische Entwicklungen frühzeitig erkennen.
Das Weiterbildungsregister erfasst unter anderem die Zahl der Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄIW) in den einzelnen Fachgebieten sowie in den Weiterbildungsstätten und dokumentiert deren Entwicklung über die Jahre. Darüber hinaus werden der Arbeitsumfang (Teil- oder Vollzeit) sowie Elternzeiten erhoben, um mögliche Verlängerungen der Weiterbildungszeiten beurteilen zu können.
Wir fragen die Daten künftig jährlich zum 1. Oktober bei den Weiterbildungsbefugten von Facharzt- und Schwerpunktbezeichnungen ab. Rechtliche Grundlage ist die Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen (§ 5 Abs. 7 Satz 1 und 2 neu WBO).
Für weiterführende Informationen empfehlen wir Ihnen, den untenstehenden Bereich „Häufig gestellte Fragen“ zu nutzen. Sollten darüber hinaus Fragen offenbleiben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne für Rückfragen zur Verfügung.

