Weiterbildungsordnung 2005
WBO 2005 in der zuletzt gültigen Fassung
Zum 1. Juli 2020 ist die neue Weiterbildungsordnung (WBO) in Kraft getreten. Für eine Übergangszeit können bereits vor diesem Zeitpunkt begonnene Weiterbildungen noch nach der WBO von 2005 abgeschlossen werden.
HINWEIS
Zum 30. Juni 2023 sind die Übergangsbestimmungen für die Schwerpunktanerkennungen und Zusatzbezeichnungen gemäß der alten Weiterbildungsordnung von 2005 ausgelaufen (§ 20 Abs. 5 und 6 WBO 2020). Seitdem können Zusatz- oder Schwerpunktweiterbildung nur noch nach der aktuellen Weiterbildungsordnung 2020 erworben werden.
Kammermitglieder, die sich bei Inkrafttreten der WBO 2020 am 1. Juli 2020 in einer Facharztweiterbildung befanden, können diese noch nach den Bestimmungen der WBO 2005 abschließen, wenn sie die Zulassung zur Prüfung bis zum 30. Juni 2027 beantragen.
Bitte beachten Sie, dass jeweils zwei PDF-Dokumente bei jeder Bezeichnung hinterlegt sind: ein Auszug aus der WBO und ein Auszug aus den Richtlinien, in denen Inhalte wie beispielsweise OP-Kataloge und Richtzahlen für Untersuchungen und Behandlungsmethoden aufgeführt sind.
Beachten Sie auch die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung im Paragraphenteil.
Sollten Sie Ihre Weiterbildung nach der WBO 2005 abschließen, gelten für Sie auch die dazugehörenden allgemeinen Vorschriften des Paragraphenteils.
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