Zur Weiterbildung befugt
Die ärztliche Weiterbildung wird nur anerkannt, wenn sie unter der Anleitung von zur Weiterbildung befugten Ärztinnen und Ärzten in zugelassenen Weiterbildungsstätten erfolgt.
Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über alle weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte im Bundesland Bremen nach der Weiterbildungsordnung 2005 und der Weiterbildungsordnung 2020.
Zur vereinfachten Suche finden Sie hier auch noch einmal gesondert die weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte in den Bereichen Psychoanalyse und Psychotherapie (Bausteine). Ergänzt wurde diese Liste um nicht-ärztliche Psychotherapeut:innen, welche sich aufgrund der Entscheidung der Ärztekammer Bremen in diesem Bereich an der ärztlichen Weiterbildung beteiligen dürfen.
Erteilung der Weiterbildungsbefugnis
Die Vermittlung der fachlichen Kompetenz an Weiterzubildende setzt voraus, dass der/die Weiterbildungsbefugte selber über ausreichend Erfahrung verfügt. Wichtige Voraussetzung für eine Weiterbildungsbefugnis daher: Eine mehrjährige Berufserfahrung nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung (mindestens 3 Jahre für eine Facharztbefugnis und 2 Jahre für eine Schwerpunkt-/Zusatzweiterbildungsbefugnis).
Wenn Sie eine Weiterbildungsbefugnis und die Zulassung als Weiterbildungsstätte beantragen möchten, beraten wir Sie gerne.
Bis auf wenige Ausnahmen können inzwischen alle Befugnisanträge über das Online-Portal „ÄKHBdigital“ digital gestellt werden. Papieranträge sind grundsätzlich nicht mehr möglich. Zum Antragsverfahren finden Sie im Portal bereits viele hilfreiche Informationen („Anwendungshilfen und FAQ“).
Ausnahmen:
1. Befugnisse für Zusatzbezeichnungen ohne Weiterbildungszeit (reine Kursweiterbildungen z. B. Suchtmedizinische Grundversorgung)
2. Befugnisse für die Bausteinbefugnisse der Zusatzbezeichnungen Psychotherapie und Psychoanalyse. Hier werden wir zunächst weiterhin auf Papieranträge zurückgreifen müssen.
Inzwischen wurden bereits die Befugnisse diverser Gebiete und fast alle Zusatzbezeichnungen auf die Anforderungen der aktuellen Weiterbildungsordnung 2020 über unser Online-Portal „ÄKHBdigital“ überprüft. Für die noch nicht aufgerufenen Bezeichnungen gilt weiterhin: Die gemäß der WBO 2005 erteilten und am 1. Juli 2020 bestehenden Weiterbildungsbefugnisse gelten auf Beschluss des Vorstands zunächst unbefristet weiter. Sie berechtigen bis zur Erteilung einer Befugnis nach der WBO 2020 sowohl zur Weiterbildung nach den Bestimmungen der WBO 2005 als auch nach denen der WBO 2020. Die Abteilung Ärztliche Weiterbildung kommt auf die betroffenen Befugten zu.
Neuanträge für Befugnisse sind erforderlich bei Standortwechseln, bei erstmaligen Befugnissen und neuen Bezeichnungen. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail oder rufen uns an. Wir informieren Sie dann über die Schritte zur Antragstellung.
Hilfreiche Tipps
Kompetenzerwerb: Hilfe zur Selbsteinschätzung
Die WBO 2020 ist kompetenzbasiert: Mit Abschluss der Weiterbildung müssen Weiterzubildende besondere ärztliche Kompetenzen vorweisen und belegen. Wie können aber Weiterzubildende den eigenen Weiterbildungsstand einschätzen? Und woher wissen Befugte, welche dieser Kompetenzen sie vermitteln können? Eine Matrix hilft hier bei der Selbsteinschätzung.
Das Weiterbildungsprogramm
Mit jedem Antrag für eine Weiterbildungsbefugnis muss ein Weiterbildungsprogramm bei der Ärztekammer Bremen eingereicht werden. Weiterbildungsbefugte müssen ihren Weiterzubildenden das Weiterbildungsprogramm aushändigen. Hier einige Tipps und Hinweise.

