Fachkunde Strahlenschutz
Die Fachkunde im Strahlenschutz wird von allen Ärztinnen und Ärzten benötigt, die eigenverantwortlich Röntgenstrahlen am Menschen anwenden oder die dafür rechtfertigende Indikation stellen. Dies gilt ebenso für die medizinische Anwendung ionisierender Strahlen.
Nach Antragstellung und Prüfung erteilt die Ärztekammer Bremen die entsprechende Fachkunde nach der Strahlenschutzverordnung. Die jeweiligen zeitlichen und inhaltlichen Voraussetzungen können Sie den Antragsformularen entnehmen.
Bevor Sie den Antrag bei uns stellen, prüfen Sie Ihre Unterlagen bitte unbedingt mit Blick auf folgende Punkte:
- Sie haben den Kenntnis-, Grund- und Spezialkurs erfolgreich absolviert und die Bescheinigungen liegen dem Antrag im Original oder beglaubigter Kopie bei:
- Die gesamte Kursteilnahme liegt nicht länger als 5 Jahre zurück
- Mit dem Sachkundeerwerb haben Sie erst nach dem Kenntniskurs begonnen
- Wenn Sie einen Grundkurs mit integriertem Theorieteil des Kenntniskurses absolviert haben, haben Sie ergänzend eine Bescheinigung über die praktische Unterweisung vorliegen.
- Das Sachkundezeugnis sowie die dokumentierten Untersuchungen wurden von einem/r für das entsprechende Anwendungsgebiet fachkundigen Arzt/Ärztin unterschrieben.
- Die dokumentierten Untersuchungen wurden monatlich angeben.
- Die Untersuchungen wurden im geforderten Mindestzeitraum in ausreichender Anzahl bestätigt
Beachten Sie, dass unvollständige Anträge zu einer erheblichen Verzögerung der Bearbeitungszeit führen!
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Nach der Röntgenverordnung/Strahlenschutzverordnung muss eine Fachkunde im Strahlenschutz spätestens alle fünf Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einem hierfür anerkannten Kurs aktualisiert werden. Wenn Sie den Kurs absolviert haben, bewahren Sie die Teilnahmebescheinigung am besten zusammen mit Ihrer Fachkunde auf. Es ist nicht erforderlich, den Nachweis bei der Ärztekammer Bremen vorzulegen.
Nach Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde machen wir darauf aufmerksam, dass diese Frist nicht überschritten werden darf. Ausschlaggebend für den Fristablauf ist das Ausstellungsdatum der Fachkundebescheinigung bzw. das Datum des Aktualisierungskurses.
Frist verpasst?
- Wenn Sie Ihre Fachkunde Strahlenschutz nach dem 1. Juli 2002 erworben haben, können Sie diese Fachkunde durch die erneute Belegung des 20-stündigen Spezialkurses aktualisieren.
- Fachkunden, die im Rahmen früherer Bestimmungen erworben wurden, können Sie nicht auf diese Weise aktualisieren. Diese Fachkunden sind nicht mehr gültig und müssen neu erworben werden.
Die aktuellen Kurstermine können Sie dem Fortbildungskalender entnehmen:
Fachkunde Strahlenschutz nun in die Weiterbildung integriert
Die Fachkunde Strahlenschutz ist nun in die Weiterbildung integriert. Wer eine Anerkennung gemäß der aktuellen Weiterbildungsordnung (WBO 2020) erwerben möchte, muss bei der Antragstellung sämtliche Methoden- und Handlungskompetenzen nachweisen. Dazu gehört inzwischen teilweise auch die „Voraussetzung zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz“. Das betrifft viele Facharztanerkennungen wie diverse internistische und chirurgische Facharztkompetenzen und Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Radiologie und Urologie sowie den Schwerpunkt Kinder- und Jugendkardiologie.Wer diese Facharztanerkennungen beantragen möchte, muss die notwendigen Strahlenschutzkurse, das heißt den Kenntnis-, Grund- und Spezialkurs, mit den übrigen Antragsunterlagen einreichen. Die Kursteilnahme darf hierbei sowie auch für den Antrag der Fachkunde im Strahlenschutz insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Der Sachkundenachweis wird in diesem Zusammenhang nicht überprüft. Dieser wird erst bei Beantragung der entsprechenden Fachkunden erforderlich, deren Erwerb die Ärztekammer für die spätere fachärztliche Tätigkeit dringend empfiehlt. Dennoch sollten Weiterzubildende den zeitlichen Aufwand bei der Kursteilnahme nicht unterschätzen und den Kurs frühzeitig einplanen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Weiterbildenden haben dafür Sorge zu tragen, dass die Weiterzubildenden diese Inhalte im Laufe der Weiterbildungszeit erwerben.