Prüfungstermin
Wir gehen bei Ihrer Anmeldung davon aus, dass Sie die Prüfung zeitnah absolvieren möchten. Aus diesem Grund beginnen wir mit der Terminplanung umgehend nach Erteilung der Zulassung. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Sie uns wichtige Termineinschränkungen bereits bei der Antragstellung mitteilen. Einschränkungen, die nach der Sitzung des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ bei uns eingehen, können wir nicht mehr berücksichtigen.
Bei den Termineinschränkungen handelt es sich nicht um die Angabe von Wunschterminen, sondern vielmehr um Einschränkungen, die aus wichtigem Grund erfolgen. Diese Gründe können z. B. sein: Entbindungstermin, Stellenwechsel, Kongresse, fest gebuchte Fortbildungsveranstaltungen oder Auslandsurlaube.
Sollten Sie wegen eines Stellenwechsels den Kammerbereich der Ärztekammer Bremen verlassen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Wir können Sie nur zur Prüfung zulassen und eine Weiterbildungsprüfung abnehmen, wenn Sie Mitglied der Ärztekammer Bremen sind.
Prüfungseinladung
Sobald wir die Zusage der Prüfer für einen Termin haben, schicken wir Ihnen die Prüfungseinladungen zu. Dabei gewährleisten wir, dass die Einladung spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin auf den Postweg gebracht wird. Wir bitten Sie dann, den Eingang des Einladungsschreibens bei uns telefonisch oder per E-Mail zu bestätigen. Der Prüfungstermin ist verbindlich und kann nur noch bei Nachweis eines ausreichenden Grundes (Weiterbildungsordnung § 14 Abs. 7) abgesagt werden. Jedes sonstige Fernbleiben wird als „nicht bestandene“ Prüfung gewertet.
Prüfungsbescheid
Nach bestandener Prüfung wird Ihnen Ihre Urkunde mit zwei beglaubigten Kopien vom Prüfungsvorsitzenden überreicht. Wurde die Prüfung nicht bestanden, bekommen Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zugesandt. In diesem ist auch der Zeitpunkt aufgeführt, wann Sie sich frühestens zur erneuten Prüfung anmelden können und welche Auflagen hiermit verbunden sind.
Kenntnisprüfung / Fachsprachenprüfung
Kenntnis- und Fachsprachenprüfungen nimmt die Ärztekammer Bremen im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz ab. Wir können erst tätig werden, wenn diese Behörde uns den Auftrag erteilt, die Prüfung für Sie zu organisieren.