Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung
Hier finden Sie Information für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Informationen zur Antragstellung
Hier finden Sie Antragsformulare, Abgabefristen und Hilfestellungen.
Informationen zur Prüfungsorganisation
Hier finden Sie alle Informationen zur Prüfungsorganisation
Dokumentation der Weiterbildung
In Bremen steht nun auch das elektronische Logbuch (eLogbuch) zur Verfügung. Es dient der kontinuierlichen Dokumentation des Weiterbildungsfortschritts durch die Ärzt:innen in Weiterbildung und der Bestätigung durch die Weiterbildungsbefugten.
Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin
Koordinierungsstelle für die Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin (KOSTA)
Die Koordinierungsstelle berät und unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei ihrer fünfjährigen Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Allgemeinmedizin in Bremen.
Famulatur
Die Famulatur ist für die Dauer von vier Monaten zwischen dem Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung und dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung abzuleisten. Die Famulatur umfasst eine Zeit von einem Monat in der ambulanten Krankenversorgung, zwei Monate in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung und einem Monat in der hausärztlichen Versorgung.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bremen hat eine Liste der Praxen in Bremen und Bremerhaven erstellt, die Famulaturplätze anbieten.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung kann auch eine Beihilfe für die Famulatur beantragt werden.
Qualifikationsnachweis beantragen
Neben den Anerkennungen nach der Weiterbildungsordnung (Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen) hat die Ärztekammer Bremen auf Beschluss der Delegiertenversammlung mehrere Qualifikationsnachweise eingeführt.
Diese Qualifikationsnachweise werden von der Kammer erteilt, wenn die Voraussetzungen nach den jeweils einzelnen Regelungen nachgewiesen werden. Dazu bedarf es eines Antrages bei der Ärztekammer. Die Qualifikationsnachweise der Ärztekammer dürfen beispielsweise auf dem Briefbogen, der Visitenkarte oder dem Praxisschild geführt werden.
Zur Beantragung eines Qualifikationsnachweises benutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular. Sie können den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich oder auf dem Postweg bei der Kammer einreichen. Die entsprechenden Nachweise (z. B. Kursbescheinigungen etc.) benötigen wir im Original oder als beglaubigte Kopie.
Antragsformulare und Richtlinien zum Download: