Wegezeiten sind wieder Arbeitszeit
Notwendige Wegezeiten sind jetzt wieder Arbeitszeit: Ausbildende müssen ihre MFA-Auszubildenden für den Berufsschulunterricht freistellen. Die Freistellung umfasst die Berufsschulunterrichtszeit einschließlich der Pausen – und jetzt neu geregelt – auch die notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsstätte. Das Berufsbildungsgesetz ist jetzt entsprechend angepasst worden.
Das gleiche gilt für Prüfungen: Die Freistellung muss erfolgen für die Teilnahme an den Prüfungen einschließlich der Pausen und der notwendigen Wegezeiten zwischen dem Teilnahmeort und der Ausbildungsstätte.