BGH bestätigt: Keine Werbung mit Vorher-Nachher-Bildern
Für eine Behandlung, bei der durch Unterspritzung mit Hyaluron oder Hyaluronidase Form oder Gestalt von Nase oder Kinn verändert werden, darf nicht mit Vorher-Nachher-Darstellungen geworben werden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) In seinem Urteil vom 31. Juli 2025 (Az.: I…

