Prüfung der Verhältnismäßigkeit
nach § 22 Abs. 3 – 7 i.V.m. Anlage zu § 22 Abs. 4 Heilberufsgesetz
Nach § 22 Abs. 3 Heilberufsgesetz hat die Ärztekammer Bremen vor der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung Entwürfe von neuen oder von Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung oder einer bestimmten Art ihrer Ausübung beschränken und damit dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9. Juli 2018, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, diese nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2018/958 auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.
Die aktuellen Entwürfe von neuen oder von Änderungen bestehender Vorschriften werden mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung auf dieser Internetseite veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat in diesem Zeitraum die Möglichkeit, postalisch oder per E-Mail ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der oben genannten Richtlinie von Relevanz sind. Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums bei der Ärztekammer Bremen eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.
Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an
Postalisch:
Ärztekammer Bremen
Verhältnismäßigkeitsprüfung
Schwachhauser Heerstraße 30
28209 Bremen
Per E-Mail:
recht@aekhb.de
Betreff: Verhältnismäßigkeitsprüfung
Zur Information über die in diesem Zusammenhang notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten verwiesen wir auf die Datenschutzerklärung der Ärztekammer Bremen.
Bitte beachten Sie, dass die Ärztekammer nur verpflichtet ist, die Stellungnahmen auf ihre Relevanz für die Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen; eine Rückmeldung erfolgt grundsätzlich nicht.
Betroffene Regelung
Änderung der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen (WBO) vom 1. Juli 2020, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 18. September 2023 (amtlich bekannt gemacht am 30. Oktober 2023 unter aekhb.de)
Entscheidung der Delegiertenversammlung
9. September 2024
Zeitraum für die Stellungnahme
26. August 2024 bis 9.September 2024
Regelungsentwurf
Betroffene Regelung
Änderung der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen (WBO) vom 1. Juli 2020, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 8. März 2021 (amtlich bekannt gemacht am 13. April 2021 unter aekhb.de)
Entscheidung der Delegiertenversammlung
14. März 2022
Zeitraum für die Stellungnahme
23. Februar 2022 bis 9. März 2022
Regelungsentwurf