Klärung von Behandlungsfehlervorwürfen
Die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Bremen ermöglicht Patientinnen und Patienten und Kammermitgliedern eine außergerichtliche Klärung von vermuteten Behandlungsfehlern. Wir eröffnen damit allen Beteiligten eine neutrale, unabhängige und kompetente Begutachtung, die sich an aktuellen ärztlichen und rechtlichen Standards orientiert.
Die Schlichtungsstelle der Ärztekammer Bremen ist zuständig für alle ärztlichen Behandlungen, die im Land Bremen stattgefunden und zu einem Gesundheitsschaden geführt haben. Die Behandlung darf nicht länger als fünf Jahre Klärung von zurückliegen.
Auch ärztliche Behandlungen, die nicht im Land Bremen stattgefunden haben, können mit Zustimmung der zuständigen Ärztekammer begutachtet werden, sofern ein Sachzusammenhang mit einer im Lande Bremen vorgenommenen und zu begutachtenden Behandlung besteht.
Verfahren
Voraussetzungen
Voraussetzung für das Verfahren ist, dass keine Strafanzeige erstattet wurde und keine Schadensersatzklage vor einem Zivilgericht anhängig ist.
Das Verfahren ist für alle Beteiligten freiwillig. Alle Beteiligten müssen dem Schlichtungsverfahren zustimmen.
Das Schlichtungsverfahren findet auf elektronischem Weg statt auf der Grundlage der Behandlungsdokumentation. Eine persönliche Untersuchung oder eine Zeugenanhörung finden nicht statt.
Durch die elektronische Verfahrensführung können Sie jederzeit den aktuellen Stand abrufen, die Inhalte Ihrer Verfahrensakte einsehen und den direkten Kontakt zur Geschäftsstelle aufnehmen. Die Schlichtungsstelle gewährt den Verfahrensparteien in jedem Verfahrensstadium die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
Kosten
Das Verfahren ist für die Patientinnen und Patienten kostenlos. Sie tragen nur ihre eigenen Kosten, etwa die Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt. Die Kosten für die Verfahrensgegner ergeben sich aus der Kostenordnung für Schlichtungsverfahren (PDF).
Weitere Informationen und Antragstellung
Die Entscheidung der Schlichtungsstelle ist für die Beteiligten rechtlich nicht bindend. In der Mehrzahl dienen die Entscheidungen der Schlichtungsstellen aber als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung. Die Möglichkeit, vor einem Zivilgericht Klage zu erheben, bleibt dennoch bestehen.
Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens finden Sie in unserem Merkblatt (PDF).
Für die Verwendung des Portals haben wir Ihnen ein kurzes Handbuch (PDF) erstellt.