Rund um das Berufsrecht
Der ärztliche Alltag wird bestimmt von zahlreichen rechtlichen Regelungen, die wir unter dem Punkt „Rechtsgrundlagen“ auszugsweise zusammengestellt haben. Im Folgenden finden Sie einige Beiträge zu speziellen berufsrechtlichen Fragen.
Ankündigungsmöglichkeiten einer Arztpraxis
Dieses Merkblatt informiert Sie, was bei der Ankündigung einer Arztpraxis erlaubt ist.
Angaben im Impressum der Internetseite eines Arztes
Auch Ärztinnen und Ärzte, die eine eigene Homepage betreiben, müssen die Informations- bzw. Impressumspflichten des Telemediengesetzes beachten. Nähere Angaben finden Sie in unserem Merkblatt „Angaben im Impressum der Internetseite eines Arztes“.
Aufbewahrung von Patientenunterlagen
Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit Praxisunterlagen bei der Auf- oder Übergabe einer Arztpraxis.
Aufbewahrungsfristen in der Praxis
Einen detaillierten Überblick über die unterschiedlichen Aufbewahrungsfristen finden Sie auf der Webseite der KVHB.
Aufklärung des Patienten
Ohne Einwilligung des Patienten darf in der Regel keine ärztliche Behandlung durchgeführt werden. Eine Einwilligung kann jedoch nur wirksam erklärt werden, wenn der Patient vor der Behandlung aufgeklärt worden ist. Nähere Informationen zu den Arten der Aufklärung, ihrem Umfang und den Rechtsfolgen bei unzureichender Aufklärung finden Sie hier.
Ärztliche Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht ist wesentliche Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung. Hier finden Sie Informationen zum Umfang der Schweigepflicht, zur Schweigepflicht nach dem Tod des Patienten, zu den Offenbarungspflichten und -befugnissen, zur Herausgabe der Krankenunterlagen und zu anderen Themen rund um die Schweigepflicht.
Dokumentation der Behandlung
Sie sind verpflichtet, die im Rahmen Ihrer Berufsausübung gemachten Feststellungen zu dokumentieren. Informationen über den Zweck der Dokumentation, über Inhalt und Umfang, über die Form, über Aufbewahrungsfristen, über die Vernichtung von Patientenunterlagen und die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht finden Sie hier.
Einsicht in Patientenunterlagen
Jeder Patient hat das Recht, in seine Behandlungsdokumentation Einsicht zu nehmen. Fragen zum Umfang des Einsichtsrechts, zu den Arten der Einsichtsnahme und den Kosten, zum Zeitpunkt der Einsichtsgewährung und zum Einsichtsrecht der Erben und Angehörigen nach dem Tod des Patienten beantworten wir hier.
Niederlassung in eigener Privatpraxis
Wenn Sie sich in Privatpraxis niederlassen wollen, finden Sie hier nähere Informationen.