Praxiswebsite auf Barrierefreiheit überprüfen
Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll eine sogenannte digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen schaffen, um ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu stärken.
Künftig müssen daher Dienstleistungen barrierefrei ausgestaltet sein, das heißt, sie muss für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Auch für Ärztinnen und Ärzte bedeutet dies, dass sie ihre Praxis-Website barrierefrei gestalten müssen, wenn sie bestimmte digitale Dienstleistungen anbieten.
Das Wichtigste haben wir für Sie in unserem Merkblatt zusammengefasst.
Weitere Informationen finden Sie hier: