Neue MFA-Ausbildungsverträge jetzt online erfassen
Seit dem 18. Februar 2025 sind ausbildende Betriebe verpflichtet, alle neuen Berufsausbildungsverträge von MFA-Auszubildenden, die ihre Ausbildung 2025 beginnen, digital über das Portal der Ärztekammer Bremen zu erfassen.
Unter dem Menüpunkt „Ausbildung“ steht den Ärztinnen und Ärzten ein Online-Assistent zur Verfügung, der sie in mehreren Schritten durch die Anwendung führt und so beim Ausfüllen aller notwendigen Felder unterstützt. Sie benötigen dafür die Betriebsnummer des Ausbildungsbetriebs sowie bei minderjährigen Auszubildenden die ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendschutzgesetz.
Zum Schluss wird ein Ausbildungsvertrag erstellt, der nach Unterschrift durch die Vertragsparteien zusammen mit dem Antrag auf Eintragung digital über das Portal an die Ärztekammer Bremen übermittelt wird.
Zum Mitgliederportal: portal.aekhb.de. Zugang anfordern unter portal-support@aekhb.de