Neue Fortbildungsordnung gilt seit dem 16.10.24
Am 16. Oktober 2024 ist die neue Fortbildungsordnung der Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen in Kraft getreten. Sie wurde am 9. September 2024 von den Delegierten der Ärztekammer Bremen beschlossen. Parallel dazu wurden auch die Ergänzenden Richtlinien aktualisiert.
Schwerpunkt der neuen Fortbildungsordnung ist die Wahrung der Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen vor wirtschaftlichen Interessen.
Hier die wichtigsten Neuerungen:
- Fortbildungen müssen mindestens zehn Werktage vor Beginn beantragt werden
- Verantwortliche Ärztin / Verantwortlicher Arzt entfällt
- neue Rolle der Wissenschaftlichen Leitung: Garant für Inhalte und Form einer Fortbildung. Eine separate Erklärung der Wissenschafltichen Leitung muss für jede Fortbildungsmaßnahme unterschrieben werden.
- Hospitationen müssen – wenn sie mit Fortbildungspunkten verbucht werden sollen – vorab bei der Ärztekammer angemeldet werden
Die neue Fortbildungsordnung ist im Bereich „Fortbildung“ und im Bereich „Rechtliches“ auf unserer Homepage veröffentlicht.