Dies ist die Internetseite der Ärztekammer Bremen.
Hier finden Sie Informationen für Ärzte, Patienten und Medizinische Fachangestellte.
Unsere Aufgabe ist es, Ihnen einen Überblick über alle Themen zu geben.
Dazu gehören: Beratung, Recht, Forschung und Bildung.
Aufbau unserer Internetseite:
Auf unserer Startseite bekommen Sie einen Überblick.
Wir informieren Sie über die Ärztekammer Bremen allgemein.
Sie können verschiedene Bereiche wählen.
Es hängt davon ab, ob Sie Arzt, Patient oder Medizinischer Fachangestellter sind.
Wir helfen Ihnen, Anträge zu stellen.
Sie können sich über Bildungsangebote schlaumachen.
Aktuelle Veranstaltungen werden aufgelistet.
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In der Navigation oben auf der Seite sind folgende Elemente:
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Aktuelles: Hier finden Sie aktuelle Neuigkeiten zu der Ärztekammer Bremen.
Die Kammer: Hier finden Sie Alles über die Ärztekammer Bremen.
Öffentlichkeit: Hier finden Sie Informationen für die Öffentlichkeit und zum Magazin der Ärztekammer Bremen.
Rechtliches: Hier finden Sie alles zu rechtlichen Themen.
Ärzte/Ärztinnen: Hier finden Sie alle Informationen, wenn du Arzt bist.
MFA: Hier finden Sie alle Informationen, wenn du Medizinischer Fachangestellter bist.
Patienten/Patientinnen: Hier finden Sie alle Informationen, wenn du Patient bist.
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Datenschutz: Hier finden Sie die Datenschutzerklärung der Internetseite.
Barrierefreiheit: Hier finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit in normaler Sprache.
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Die Navigation des mobilen Menüs lässt sich über die drei Striche öffnen.
Die Navigation des mobilen Menüs lässt sich über das X wieder schließen.
Die geöffnete Navigation ist die gleiche wie bei der Navigation oben.
Barrierefreie Darstellung der Internetseite:
Auf der rechten Seite finden Sie ein Icon von Jemanden in einem Rollstuhl.
Wenn Sie darauf klicken, können Sie ein Menü öffnen.
Wenn Sie wieder darauf klicken, können Sie es wieder schließen.
Das Menü hat Punkte, mit denen Sie die Darstellung der Internetseite anpassen können.
Folgende Optionen gibt es:
Größere Texte: Alle Texte auf der Internetseite größer darstellen.
Kleinere Texte: Alle Texte auf der Internetseite kleiner darstellen.
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Hoher Kontrast: Die ganze Internetseite mit höheren Farbkontrasten darstellen.
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Sitemap: Die Sitemap der Internetseite anschauen.
Leichte Sprache: Die Seite mit allen Informationen in leichter Sprache anzeigen. (Das ist die Seite, auf der Sie gerade sind.)
Wenn du Patient bist:
Wir beraten Sie in vielen Bereichen.
Wir helfen Ihnen in rechtlichen Fragen und informieren Sie.
Themen sind zum Beispiel Schweigepflicht und Aufklärung.
Sie können sich über eine Patientenverfügung informieren.
Sie können auch Hilfe bekommen, wenn sie sich beschweren möchten.
Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist wie ein Brief.
Darin steht, wie Sie behandelt werden möchten, wenn Sie krank sind und nicht selber sprechen können.
So wissen die Ärzte, was zu tun ist und können sich um Sie kümmern.
Was ist eine Schweigepflicht?
Die Schweigepflicht ist so ähnlich wie ein Geheimnis, das nicht weiter gesagt werden darf.
Ärzte dürfen keine Informationen über Sie an andere Menschen weitergeben.
Die Schweigepflicht sorgt dafür, dass Sie sich sicher fühlen und Sie über alles reden können.
Weitere Informationen
Wenn Sie Fragen haben, können Sie aber gerne auch anrufen:
Telefon: 04213404240
Oder schreiben Sie uns eine Nachricht:
E-Mail: andreas.laesch@aekhb.de
Wir helfen Ihnen gerne.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit
Jeder soll Internetseiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internetseiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internetseiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Für das Bundesland Bremen gibt es daneben noch die Verordnung BremBGG.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen, die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internetseiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Wie barrierefrei ist die Internetseite?
Fachleute können das prüfen.
Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
Gibt es noch Barrieren auf der Internetseite?
Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
Vielleicht muss nicht die ganze Internetseite barrierefrei sein.
Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
Wichtig: Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
In der Erklärung muss auch das Datum sein,
von wann die Erklärung ist.
Wichtig: Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
Wie barrierefrei ist unsere Internetseite?
Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.
Barrieren melden
Sie wollen die Internetseite nutzen.
Aber das geht nicht, weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich bei uns beschweren.
Hier können Sie sich bei der Ärztekammer Bremen beschweren:
Ärztekammer Bremen
Schwachhauser Heerstraße 30
28209 Bremen
Telefon: 04213404200
E-Mail: info@aekhb.de
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: ulrike.peter@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig: Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen, welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internetseiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.