Kostenstrukturerhebung bei Arztpraxen
Das Statistische Bundesamt (DESTATIS) macht derzeit auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik eine repräsentative Untersuchung zur Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Praxen von psychologischen Psychotherapeuten. Die Erhebung bezieht sich auf das Jahr 2024. Ziel der Erhebung ist es, die in den Praxen erzielten Einnahmen und die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen.
Die für die Erhebung auskunftspflichtigen Praxen werden mittels einer Zufallsstichprobe ausgewählt. Um dabei die Belastung möglichst gering zu halten, werden bundesweit höchstens sieben Prozent der Praxen befragt. Das Ergebnis wird dann auf die Gesamtheit aller Praxen hochgerechnet.
Das Statistische Bundesamt verschickt an die ausgewählten Praxen ab Oktober 2025 die Zugangsdaten zu den Online-Fragebögen. Sie sind innerhalb einer Frist von vier Wochen auszufüllen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für den Sommer 2026 geplant.
Auf der Internetseite von DESTATIS finden Sie Informationen zur aktuellen Erhebung sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Kostenstrukturerhebung im medizinischen Bereich. Das Statistische Bundesamt dankt bereits vorab allen beteiligten Praxen für ihre Mithilfe an der Erhebung.

