Anerkennung von Veranstaltungen
Als Veranstalter einer ärztlichen Fortbildung können Sie diese von der Akademie für Fortbildung anerkennen lassen und die Bewertung mit Fortbildungspunkten beantragen. Die Akademie kann nur Fortbildungen anerkennen, die vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden.
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung von gesponserten Veranstaltungen und von Veranstaltungen für die Teilnahmegebühren erhoben werden, gebührenpflichtig ist.
Für gesponserte Veranstaltungen gelten besondere Kriterien: Die Lerninhalte werden darauf überprüft, ob sie von wirtschaftlichen Interessen unabhängig dargestellt werden. Interessenkonflikte müssen gegenüber der Ärztekammer Bremen offengelegt werden. Dazu benötigen wir:
Eine abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, wenn alle Auskünfte vorliegen und die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde.
Der Umfang des Sponsorings inkl. der Honorare der Referierenden sind sowohl im Vorfeld der Veranstaltung als auch bei der Veranstaltung selbst offenzulegen. Im Vorfeld kann dies über eine Veröffentlichung auf der Einladung oder dem Programm erfolgen. Während der Veranstaltung reicht die Nennung beispielsweise auf der ersten Vortragsfolie oder der ersten Seite des Handouts aus. Die Verantwortung für die Umsetzung trägt der Veranstalter/die Veranstalterin; sie müssen den entsprechenden Nachweis führen.
Anwesenheitslisten erfassen
Als Veranstalter verpflichten Sie sich, Ihre Teilnehmenden anhand der Anwesenheitsliste nach Veranstaltungsende an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer zu melden. Die Fortbildungspunkte werden den Teilnehmenden automatisch auf ihren Punktekonten gutgeschrieben.
Alle für die Meldung notwendigen Daten (VNR und Passwort) finden Sie auf den Teilnahmelisten, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.