Anerkennung von Veranstaltungen
Als Veranstalter einer ärztlichen Fortbildung können Sie diese von der Akademie für Fortbildung anerkennen lassen und die Bewertung mit Fortbildungspunkten beantragen. Die Akademie kann nur Fortbildungen anerkennen, die zehn Werktage vor Veranstaltungsbeginn gemeldet werden.
Für alle Fortbildungsmaßnahmen muss die Erklärung der Wissenschaftlichen Leitung untschrieben vorgelegt werden: Erklärung Wissenschafltiche Leitung (PDF)
Bitte beachten Sie, dass der Antrag auf Anerkennung von gesponserten Veranstaltungen und von Veranstaltungen für die Teilnahmegebühren erhoben werden, gebührenpflichtig ist.
Für gesponserte Veranstaltungen gelten besondere Kriterien: Die Inhalte werden darauf überprüft, ob sie von wirtschaftlichen Interessen unabhängig dargestellt werden. Interessenkonflikte müssen gegenüber der Ärztekammer Bremen offengelegt werden. Dazu benötigen wir zusätzliche Unterlagen:
Der Umfang des Sponsorings inkl. der Honorare der Referierenden sind sowohl im Vorfeld der Veranstaltung als auch bei der Veranstaltung selbst offenzulegen. Eine abschließende Bearbeitung des Antrages ist erst möglich, wenn alle Auskünfte vorliegen.
## Achtung: Die neue Fortbildungsordnung ist am 16.10.24 in Kraft getreten! ##
Anwesenheitslisten erfassen
Als Veranstalter verpflichten Sie sich, Ihre Teilnehmenden anhand der Anwesenheitsliste nach Veranstaltungsende an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) der Bundesärztekammer zu melden. Die Fortbildungspunkte werden den Teilnehmenden automatisch auf ihren Punktekonten gutgeschrieben.
Alle für die Meldung notwendigen Daten (VNR und Passwort) finden Sie auf den Teilnahmelisten, die wir Ihnen zur Verfügung stellen.