Digitales Berichtsheft ab sofort möglich
Auszubildende müssen während ihrer Ausbildung ein Berichtsheft führen, das sie zur Abschlussprüfung der Ärztekammer vorlegen müssen. Es dient der Information und Kontrolle aller an der Ausbildung Beteiligten. Bislang führen Auszubildende das Heft in Papierform. Ab der Sommerprüfung 2026 muss das Berichtsheft digital im PDF-Format eingereicht werden.
Dafür können Auszubildende das Berichtsheft direkt elektronisch zum Beispiel am Laptop führen, diese als PDF-Datei zusammenfügen und einreichen. Möglich ist auch die Verwendung spezieller Apps. Hier einige Anbieter digitaler Berichtshefte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Welche Anwendung die Auszubildenden für ihr digitales Berichtsheft verwenden, ist dabei unerheblich. Zwingend notwendig aber ist, dass mit der App ein PDF des Berichtshefts erstellt werden kann, das dann der Ärztekammer vorgelegt werden muss. Auszubildende, die mit einem analogen Heft begonnen haben, können schon dieses Jahr auf digital umsteigen. Die bislang erstellten Berichte müssen dafür eingescannt und mit dem digitalen Heft zu einem Gesamt-PDF verbunden werden.
Auch (hand-)schriftlich geführte Berichtshefte bleiben möglich, müssen aber ab der Sommerprüfung 2026 gescannt und im PDF-Format eingereicht werden.