Satzung
Die auf Basis des Bremer Heilberufsgesetzes von der Delegiertenversammlung der Ärztekammer Bremen beschlossene und von der Landesaufsichtsbehörde genehmigte Satzung regelt die folgenden Aufgaben des Versorgungswerks:
§ 1
Rechtsnatur, Sitz und Aufgaben
§§ 2 bis 7
Art, Zusammensetzung und Aufgaben der Gremien des Versorgungswerks
§§ 8 bis 11 und 43
Pflichtmitgliedschaft, Befreiungen, freiwillige und ruhende Mitgliedschaft, Nachversicherung und Auskunftspflichten
§ 12
Leistungen des Versorgungswerks
§§ 13, 14, 21 und 43
Berufsunfähigkeitsrente, Voraussetzungen und Berechnung
§§ 15 und 20
Altersrente, Voraussetzungen und Berechnung
§§ 16 bis 18, 22 und 23
Hinterbliebenenrenten, Voraussetzungen und Berechnung
§ 19
Zuschüsse zu Rehabilitationsmaßnahmen als Ermessensleistung
§§ 24, 25, 39 und 43
Überleitungen, Rentenabfindungen und Beitragserstattungen
§§ 26 und 30
Reguläre allgemeine Versorgungsabgabe für selbständig tätige Mitglieder, mögliche Ermäßigungen
§ 27
Besondere Versorgungsabgabe für Mitglieder im Angestelltenverhältnis
§§ 18a und 28
Freiwillige Zuzahlungen zur zusätzlichen Steigerung der Rentenhöhe
§§ 31 und 32
Fälligkeit der Versorgungsabgaben, Säumnis
§ 33
Versorgungsausgleich nach altem Recht / § 33a nach neuem Recht
§ 34
Vermögen und Verwaltung
§§ 35 bis 38
Verjährung, Aufrechnung, Abtretbarkeit und Verpfändung, Pfändung
§ 43
Übergangsregelungen