Anmeldung und Abmeldung
Mitglieder der Ärztekammer Bremen werden mit Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit im Land Bremen in der Regel auch automatisch Pflichtmitglied im Versorgungswerk der Ärztekammer Bremen.
Wenn Sie als Ärztin/Arzt neu im Land Bremen sind, benötigen wir zur Anmeldung einen ausgefüllten Erhebungsbogen.
Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige ärztliche Tätigkeit (angestellt oder in Arbeitnehmerüberlassung) aufnehmen, entsteht zunächst automatisch auch eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV).
Damit Sie nicht an die DRV und an uns Beiträge zahlen, müssen Sie online einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen.
Die Frist dafür beträgt 3 Monate ab Tätigkeitsbeginn der jeweiligen Tätigkeit.
Sie finden den digitalen Befreiungsantrag unter:
Bitte beachten Sie:
Die Deutsche Rentenversicherung benötigt derzeit oft mehrere Monate für die Bearbeitung der Befreiungsanträge. Wenn Sie Ihren Antrag fristgerecht online bei uns gestellt haben, hat das keine Auswirkungen für Sie. Es erfolgt eine rückwirkende Befreiung zum Tätigkeitsbeginn.
Benötigen Sie Unterstützung?
Gerne stehen Ihnen die Mitarbeiter:Innen des Meldewesens für Fragen zur Verfügung.
Überleitung von Beiträgen
Sie sind jünger als 51 Jahre und haben in Ihrem bisherigen Versorgungswerk nicht mehr als 96 Monate Beiträge gezahlt? Dann können Sie Ihre Beiträge an unser Versorgungswerk überleiten lassen. Damit vermeiden Sie mehrere kleinere Renten von verschiedenen Versorgungseinrichtungen.