Ärztliche Stelle
Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der Heilkunde bedarf der Qualitätssicherung. Diese erfolgt auf zwei Arten:
Strahlenschutzverordnung
Um die technische Qualität bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen sicherzustellen, betreibt die Ärztekammer Bremen gemeinsam mit der Ärztekammer Niedersachsen die Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung nach der Strahlenschutzverordnung.
Sie prüft insbesondere, ob:
Einzelheiten zu der Ärztlichen Stelle Niedersachsen/Bremen, insbesondere auch Ansprechpartner:innen und Formulare, finden Sie auf der Website der Ärztekammer Niedersachsen: