Bundesverfassungsgericht verwirft Triage-Regelungen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Triage-Regelungen des Infektionsschutzgesetzes für nichtig erklärt. Als Grund nennt das Gericht die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die konkreten Regelungen. Die Ärztekammer Bremen begrüßte die Entscheidung. Geklagt hatten unter anderem zwei Bremerhavener Ärzte, die als Notfall- und Intensivmediziner tätig sind.
Der Vorstand der Ärztekammer hatte sich bereits im November 2022 (Pressemitteilung vom 3. November 2022 – PDF nicht barrierefrei) klar gegen das Verbot der Ex-Post-Triage ausgesprochen, da er gravierende Einschränkungen der Handlungsfähigkeit von Ärztinnen und Ärzten befürchtete.
Christina Hillebrecht, die Präsidentin der Ärztekammer Bremen, zeigte sich deshalb zufrieden mit der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Wir sind froh, dass die Triage-Regelungen nun aufgehoben sind. Leider hat sich das Bundesverfassungsgericht nur zu der fehlenden Gesetzgebungskompetenz geäußert; eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den abgelehnten Triageregelungen wäre wünschenswert und hilfreich gewesen.“
Hillebrecht wies darauf hin, dass das höchste Gericht die Freiheit von Ärztinnen und Ärzten, ihre Patientinnen und Patienten individuell nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu behandeln, besonders hervorgehoben hat. Ärztinnen und Ärzte seien in ihrer beruflichen Tätigkeit frei von fachlichen Weisungen, so das Gericht. Ebenso grundrechtlich geschützt seien in diesem Rahmen auch ihre Entscheidungen über das „Ob“ und „Wie“ einer Heilbehandlung.
„Damit wird der Therapiefreiheit, einem elementaren Kernbereich der ärztlichen Tätigkeit, verfassungsrechtlich ein hoher Stellenwert eingeräumt“, sagte Hillebrecht. „Diese Aussagen haben Bedeutung weit über die heutige Entscheidung hinaus. Sie schützen Ärztinnen und Ärzte auch vor einer Überreglementierung ihrer beruflichen Betätigung und müssen zukünftig vom Gesetzgeber – in Bund und Ländern – in allen Regelungsbereichen beachtet werden.“

