Kammerbeitrag
Die Ärztekammer Bremen erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge von ihren Mitgliedern. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Satzung, diese beschließt die Delegiertenversammlung der Ärztekammer. Die aktuelle Fassung der Satzung haben wir unter „Downloads“ hinterlegt.
Direkt zu:
Wie läuft Ihre Veranlagung zum Kammerbeitrag ab?
Maßgeblich für Ihre Beitragszahlung ist, in welcher Ärztekammer Sie am 1. Februar des Beitragsjahres Mitglied sind. Diese Ärztekammer erhält von Ihnen den Beitrag für das gesamte Jahr. Auch dann, wenn Sie später im Jahr die Ärztekammer wechseln. So haben es bundesweit die Ärztekammern vereinbart.
1. Sie erhalten von uns:
2. Was brauchen wir von Ihnen:
Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Veranlagungsbogen. Fügen Sie Ihren Einkommensnachweis (des vorletzten Jahres) bei und senden uns diese Unterlagen zurück.
3. Wir prüfen Ihre Unterlagen und berechnen den Jahresbeitrag gemäß unserer Satzung:
Ihr ärztliches Einkommen multiplizieren wir mit dem Hebesatz (aktuell 0.60 %). Diesen Hebesatz beschließt die Delegiertenversammlung jedes Jahr. Sie erhalten Ihren Beitragsbescheid. Den festgesetzten Beitrag überweisen Sie bitte innerhalb von 2 Wochen. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, buchen wir den Beitrag von Ihrem Konto ab. Die Abbuchungstermine finden Sie auf dem Veranlagungsbogen.