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Ärztekammer Bremen

Ärztekammer Bremen
Schnelleinstieg

Arztausweise

Sichtausweis

Die Ärztekammer Bremen stellt Ihnen auf Wunsch einen Arztausweis im Scheckkartenformat aus. Dieser ist ein reiner Sichtausweis ohne elektronische Funktion. Sie können sich damit in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass als Arzt ausweisen.

Die Anträge werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie bei uns eingehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es zu einer Bearbeitungszeit von zwei bis drei Wochen kommen kann.

Die Ausstellung des Sichtausweises ist kostenlos.

Elektronischer Arztausweis

Ein elektronischer Arztausweis (eHBA) wird nicht von der Ärztekammer ausgestellt, sondern von einem der zertifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Sie beantragen ihn direkt dort und regeln auch alle Belange rund um den Ausweis direkt mit dem VDA. Die Ärztekammer bestätigt lediglich gegenüber dem VDA, dass Sie Mitglied der Ärztekammer Bremen sind und Ihnen der eHBA ausgestellt werden kann.

Der eHBA ist kostenpflichtig.

Sichtausweis

Arztausweis beantragen

Mitglieder der Ärztekammer Bremen können einen Arztausweis erhalten. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Direkt über dieses Formular: Dazu laden Sie Ihr Passfoto hoch (bitte farbig mit hellem/neutralem Hintergrund).
  • Schriftlich: Fügen Sie Ihrem Schreiben das Foto bei oder senden Sie es uns per E-Mail (mw@aekhb.de). Der Ausweis wird Ihnen dann zugeschickt.

* = Pflichtfelder

Wir verarbeiten die Daten ausschließlich zum Zweck der Anfrage auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie in der Datenschutzerklärung.

Elektronischer Arztausweis

eArztausweis

Wer benötigt einen elektronischen Arztausweis?

Wer nicht oder nicht mehr ärztlich tätig ist, benötigt keinen elektronischen Arztausweis.

Grundsätzlich benötigen alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend den elektronischen Arztausweis, die in der Patientenversorgung tätig sind und die entsprechenden digitalen Anwendungen nutzen. Das trifft vor allem auf Niedergelassene zu, aber auch im Krankenhaus, im Bereitschafts-, Rettungs- oder Notdienst sowie bei Honorartätigkeiten kommt der Ausweis zum Einsatz. Hier sollten Ärztinnen und Ärzte ihren Arbeitgeber ansprechen, ob und ab wann sie den Ausweis benötigen. Wer ausschließlich privatärztlich tätig ist, benötigt den Ausweis für die Anwendungen, die den Ausweis erfordern – ein gesetzlicher Zwang besteht in diesem Bereich jedoch nicht.

5 Schritte bis zum eArztausweis

1) Anbieter aussuchen
Der elektronische Arztausweis ist mit Kosten verbunden, die je nach Anbieter variieren können. Informieren Sie sich daher gründlich und wählen dann den für Sie passenden Anbieter aus. Derzeit können Sie über die Ärztekammer Ausweise von diesen Anbietern beantragen:

  • D-Trust GmbH (zum Antragportal)
  • SHC+CARE (zum Antragsportal)
  • T-Systems Telesec (zum Antragsportal)
  • medisign GmbH (zum Antragsportal)

2) Antrag online ausfüllen und ausdrucken
Den Antrag auf einen eArztausweis füllen Sie bequem zu Hause am Rechner aus. Sie starten mit einem leeren Antrag. Die Frage nach einem Antragsschlüssel oder einer Vorgangsnummer können Sie dabei bei einem Erstantrag überspringen. Sobald alles vollständig eingetragen ist, drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben ihn.

3) Art der Identifizierung wählen
Im Antrag können Sie zwischen verschiedenen Identifizierungsarten wählen. Denken Sie an den Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens drei Monate gültig sein muss.

4) Identifizierungen

  • PostIdent in der Filiale – Beachten Sie die Hinweise auf den Antragsunterlagen. Sie rufen online einen Coupon für das PostIdent ab und drucken ihn aus. Sie gehen mit diesem Coupon und dem Antrag zu einer Geschäftsstelle der Post und lassen sich dort identifizieren.
  • PostIdent online – wird von D-Trust angeboten. Sie können sich zu Hause vor dem Rechner oder am Smartphone identifizieren lassen.  Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Deutschen Post AG.

Bei beiden PostIdent-Varianten müssen Sie die Antragsunterlagen selbst an den Anbieter versenden. Adressen und Hinweise dazu finden Sie auf der Anleitung, die mit den Antragsunterlagen ausgedruckt wurde.

5) Fertigung des eArztausweises
Der Anbieter schickt Ihnen den fertigen elektronischen Ausweis zu.

Gesetzliche Grundlage

Der elektronische Heilberufsausweis ist gesetzlich vorgeschrieben für alle Leistungserbringer, die digitale Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen. Die rechtliche Grundlage bildet das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG). Ziel ist eine sichere, überprüfbare und datenschutzkonforme Identifikation im digitalen Gesundheitswesen. Für die Nutzung der Dienste in der TI ist ein eArztausweis notwendig.

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich gerne an unser Meldewesen (Kontaktdaten siehe oben). Beachten Sie aber bitte, dass die Ärztekammer keine Fragen zur Funktion oder zur Fertigstellung des eArztausweises beantworten kann. Wenden Sie sich dazu direkt an den von Ihnen gewählten Anbieter.

Informationen

Häufig gestellte Fragen

  • Sie können ihn online, persönlich oder schriftlich beantragen. Für die Ausstellung benötigen wir ein aktuelles Passfoto (Papierform oder digital).

  • Teilen Sie uns den Verlust formlos per E-Mail oder Post mit. Der Arztausweis wird dann für ungültig erklärt.

  • Die Ausweiskarte wird für fünf Jahre ausgestellt (bei einer befristeten Berufserlaubnis ist die Gültigkeit vom Datum der Befristung abhängig) und kann nicht verlängert werden. Sie können kurz vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Ausweis beantragen.

  • Bei der Ummeldung zu einer anderen Ärztekammer können Sie Ihren bisherigen Arztausweis weiterverwenden.

Ansprechpartner:in

  • Zentrale, Meldewesen
    Kerstin Bösselmann
    info@aekhb.de
    0421/3404-200
  • Zentrale, Meldewesen
    Antje Dellinger
    info@aekhb.de
    0421/3404-200
  • Zentrale. Meldewesen
    Antje Robertson
    info@aekhb.de
    0421/3404-200
  • Zentrale, Meldewesen
    Andrea Handke
    info@aekhb.de
    0421/3404-200

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Aktuelles

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