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Ärztekammer Bremen

Ärztekammer Bremen
Schnelleinstieg

An- und Abmeldung

Wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven ärztlich tätig sind, müssen Sie sich innerhalb eines Monats in der Ärztekammer Bremen als Mitglied anmelden. Anmelden müssen Sie sich auch, wenn Sie vorübergehend keine ärztliche Tätigkeit ausüben, aber Ihren Wohnsitz im Land Bremen haben.

Abmelden müssen Sie sich, wenn Sie in einem anderen Kammerbereich ärztlich tätig werden oder keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben und Ihren Wohnsitz nicht im Land Bremen haben.

Wenn Sie zusätzlich in einem anderen Kammerbereich eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen, informieren Sie uns bitte, dann kommt es zu einer Doppelkammermitgliedschaft.

Direkt zu:

  • Anmeldung
  • Abmeldung
Mitgliedschaft

Anmeldung

Eine Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Dazu senden Sie uns bitte einen ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogen zu. Sie können ihn herunterladen oder bei uns anfordern.

Wenn Sie Berufsanfänger sind oder sich das erste Mal bei einer deutschen Ärztekammer anmelden, reichen Sie bitte auch beglaubigte Kopien Ihrer Approbation oder Berufserlaubnis ein. Wenn Sie bereits promoviert haben, benötigen wir auch die Promotionsurkunde (ebenfalls als beglaubigte Kopie). Sie können uns die Urkunden auch im Original vorlegen, wir kopieren und beglaubigen sie dann kostenlos für Sie.

Wenn Sie bisher schon bei einer deutschen Ärztekammer gemeldet waren, bekommen wir die Unterlagen von dieser – Sie müssen sie dann nicht noch einmal hier einreichen. Um die Ummeldung zu beschleunigen, melden Sie sich bitte dort ab.

Benötigte Unterlagen 

  • Meldebogen
  • Approbation oder andere Berufserlaubnis
  • Promotionsurkunde (soweit vorhanden)
  • Weiterbildungsurkunde (soweit vorhanden)
  • Qualifikationsnachweis (soweit vorhanden)
Jetzt anmelden
Mitgliedschaft

Vereinfachtes Anzeigeverfahren

Alle Ärztinnen und Ärzte, die im Land Bremen ärztlich tätig werden, sind von Gesetzes wegen Mitglied der Ärztekammer Bremen und müssen sich bei der Ärztekammer melden.

Dies ist für Ärztinnen und Ärzte, die nur vorübergehend in Bremen ärztlich tätig sind, aber auch für die beteiligten Ärztekammern ein aufwändiges Procedere. Für Ärztinnen und Ärzte, die einen Monat oder weniger in Bremen ärztlich tätig sind, haben wir deshalb ein vereinfachtes Anzeigeverfahren eingeführt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt.

  • Informationsblatt
  • Anmeldeformular zum vereinfachten Anzeigeverfahren
Mitgliedschaft

Abmeldung

Beenden Sie Ihre ärztliche Tätigkeit im Land Bremen, müssen Sie dies der Ärztekammer Bremen schnellstmöglich schriftlich anzeigen, spätestens innerhalb eines Monats. Das kann unter Umständen die Abmeldung bzw. Ummeldung zu einer anderen Ärztekammer nach sich ziehen.

Wenn Sie keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben und nicht im Land Bremen wohnen, müssen Sie sich ebenfalls abmelden.

Bitte verwenden Sie zur Abmeldung das folgende Formular:

  • Formular Abmeldung

Sie können uns aber auch die notwendigen Informationen direkt per E-Mail (mw@aekhb.de) zusenden. Folgende Angaben benötigen wir dabei von Ihnen:

  • Abmeldedatum (der Beginn der neuen Tätigkeit oder das Datum des Wohnortwechsels,
    wenn Sie keine Tätigkeit ausüben)
  • Neue Dienstanschrift (bei Krankenhäusern auch die Abteilung in der Sie tätig werden)
  • Funktion (z. B. Assistenzarzt, angestellt in einer Praxis, Ärztin in Weiterbildung etc.)
  • Neue Privatanschrift (mit Datum, seit wann die neue Anschrift gültig ist)

Wir leiten Ihre Meldeakte mit den beglaubigten Kopien Ihrer Urkunden an die neue Ärztekammer weiter, so dass Sie sie dort nicht noch einmal einreichen müssen.

Mit der Abmeldung wird Ihr Fortbildungspunktekonto an die neue Kammer übermittelt und von dieser weitergeführt.

Ein bestehender Zugang zum Mitgliederportal bei der Ärztekammer Bremen wird automatisch gesperrt, Sie müssen sich dann bei der neuen Ärztekammer wieder registrieren lassen.

Informationen

Häufig gestellte Fragen

  • Die Anmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen, wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven ärztlich tätig sind oder Ihren Wohnsitz im Land Bremen haben und vorübergehend keine ärztliche Tätigkeit ausüben (Heilberufsgesetz §5 Abs. 1).

  • Eine Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen. Sie können dafür den verlinkten Meldebogen nutzen. Wenn Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben, können Sie den Meldebogen auch bei uns anfordern.

  • Sie müssen die Ärztekammer Bremen von der Beendigung einer ärztlichen Tätigkeit schnellstmöglich in Kenntnis setzen, spätestens jedoch innerhalb eines Monats (Heilberufsgesetz § 5 Abs. 1)

  • Sie können sich nur schriftlich bei der Ärztekammer abmelden. Dafür ist ein Abmeldeformular hinterlegt.
    Sie können uns aber auch eine Mail mit den notwendigen Angaben schicken.

  • Ihre Akte und Ihr Punktekonto werden an die neue Ärztekammer geschickt und Ihr Online-Punktekontozugang in Bremen gesperrt.

  • Bei einer Abmeldung werden Ihre Unterlagen automatisch an die dann für Sie zuständige Ärztekammer weitergeleitet.
    Dort müssen Sie dann nur noch Unterlagen einreichen, die in der Ärztekammer Bremen noch nicht vorgelegen haben.

Ansprechpartner:in

  • Zentrale, Meldewesen
    info@aekhb.de
    0421/3404-200
  • Zentrale, Meldewesen
    info@aekhb.de
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    info@aekhb.de
    0421/3404-200

Downloads

  • Meldebogen
  • Abmelde-Formular
  • Honorarärzt:innen (Vereinfachtes Anzeigeverfahren)

Aktuelles

An-Abmelden | Hauptseite – Ärzte/Ärztinnen | Änderungs­meldung

Änderungen der Meldedaten nur schriftlich

Änderungen der Meldedaten akzeptiert die Ärztekammer Bremen nur noch auf schriftlichem Weg. Es ist nicht…
6. März 2024
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