Änderungsmeldung
Änderungen Ihrer Tätigkeit, Privatadresse oder Kontaktdaten teilen Sie uns bitte schnellstmöglich mit, spätestens innerhalb eines Monats.
Am einfachsten und sichersten können Sie Ihre Daten im Mitgliederportal AEKHBdigital selbst ändern. Wenn Sie noch keinen Zugang zum Portal haben, fordern Sie die Zugangsdaten bitte formlos per E-Mail (mw@aekhb.de) an.
Auch Änderungen können Sie uns per Mail (mw@aekhb.de) senden. Damit wir die benötigten Informationen und Unterlagen erhalten, beachten Sie bitte die jeweiligen Hinweise unter „Welche Änderungen muss ich melden?“.
Welche Änderungen muss ich melden?
Adressänderung
Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit.
Wenn Sie nicht mehr in Bremen/Bremerhaven wohnen und hier keine ärztliche Tätigkeit ausüben, endet Ihre Mitgliedschaft in der Ärztekammer Bremen. In dem Fall melden wir Sie zur dann zuständigen Ärztekammer um. Nähere Informationen dazu finden Sie unter Abmeldung.
Änderungen des Arbeitsverhältnisses
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie
- den Arbeitgeber wechseln
- eine neue Funktion innehaben (z. B. Oberarzt/-ärztin)
- Ihre Tätigkeit unterbrechen (z. B. Elternzeit oder Arbeitslosigkeit)
- Ihre Tätigkeit ganz beenden (z. B. Ruhestand)
Wenn Ihre neue Dienststelle nicht in Bremen oder Bremerhaven liegt bzw. Sie Ihre Tätigkeit beenden und nicht in Bremen/Bremerhaven wohnen, melden wir Sie zu Ihrer neuen Ärztekammer ab.
Nähere Informationen dazu finden Sie unter Abmeldung.
Promotion und andere Titel
Wenn Sie promoviert haben oder berechtigt sind, einen Titel zu führen, benötigen wir eine beglaubigte Kopie der entsprechenden Urkunde. Sie können uns diese auch im Original vorlegen. Wir kopieren und beglaubigen diese dann kostenlos für Sie.
Berufserlaubnis
Ändert sich die Berufserlaubnis, benötigen wir als Nachweis eine beglaubigte Kopie der Urkunde. Sie können uns das Original vorlegen. Wir kopieren und beglaubigen dann kostenlos für Sie.
Namensänderung
Wenn sich Ihr Name ändert, benötigen wir darüber als Nachweis eine Kopie der Urkunde oder Ihres Personalausweises.
Staatsangehörigkeit
Wenn sich Ihre Staatsangehörigkeit geändert hat, benötigen wir als Nachweis eine Kopie der Einbürgerungsurkunde.