Ethikkommission
Die Geschäftsführung der Ethikkommission liegt bei der Ärztekammer Bremen. Im Sekretariat der Ethikkommission erhalten Sie weitere Informationen zur Zuständigkeit der Kommission, zur Antragstellung und zum Verfahren.
Aufgaben der Kommission
Die Aufgaben der Ethikkommission sind in § 2 der Satzung der Ethikkommission der Ärztekammer Bremen geregelt.
Die Ethikkommission der Ärztekammer Bremen berät die Ärztinnen und Ärzte im Land Bremen, die für Forschungsvorhaben verantwortlich sind, bei denen in die psychische oder körperliche Integrität eines Menschen eingegriffen oder Körpermaterialien verwendet werden, nach der Berufsordnung der Ärztekammer Bremen über die mit dem Vorhaben verbundenen berufsrechtlichen und berufsethischen Fragen.
Dazu gehören z. B.:
Das gleiche gilt für epidemiologische Untersuchungen mit personenbezogenen Daten. Eine Beratung findet nicht statt für ausschließlich retrospektive epidemiologische Forschungsvorhaben mit anonymisierten Daten.
Nicht zuständig ist die Ethikkommission außerdem für die Bewertungen von
Für multizentrische Forschungsvorhaben gilt: Liegt bereits ein Votum, eine Bewertung oder eine Stellungnahme einer Ethikkommission vor, die bei einer Ärztekammer oder bei einem Medizinischen Fachbereich einer Hochschule gebildet ist, können die für das Forschungsvorhaben verantwortlichen Kammermitglieder auf die Beratung durch die Ethikkommission der Ärztekammer Bremen verzichten.
Einzelheiten finden Sie in unseren Hinweisen für Antragsteller.
Mitglieder der Kommission
Bei der Ärztekammer Bremen ist gemäß § 11 a Heilberufsgesetz eine Ethikkommission eingerichtet. Die Ethikkommission ist interdisziplinär besetzt.
Die Ethikkommission besteht aus sieben Mitgliedern: vier Ärztinnen oder Ärzte, die eine mehrjährige Berufserfahrung als Fachärzte vorweisen müssen, einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt, einem Theologen und einem Patientenvertreter. Für jedes Mitglied der Ethikkommission ist ein Stellvertreter zu berufen. Die Mitglieder der Ethikkommission und deren Stellvertreter werden für die Dauer von vier Jahren vom Vorstand der Ärztekammer berufen. Sie sind bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.
Die personelle Zusammensetzung der Kommission finden Sie in der Übersicht der Ausschüsse und Gremien.
Antragstellung
Die Kommission wird auf Antrag des für das Vorhaben verantwortlichen Arztes tätig. Der Antrag und die Begründung sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte aus dem Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer Bremen. Die für Gesundheit zuständige Landesbehörde ist ebenfalls antragsberechtigt. Bitte beachten Sie, dass alle Neuanträge nach Berufsordnung seit dem 1. Januar 2022 digital über die Plattform ethikPool eingereicht werden müssen.
Der Antrag (Studienprotokoll) muss folgende Informationen enthalten, entweder einzeln oder als Bestandteile eines Studienprotokolls:
Die Ethikkommission ist verpflichtet, sich über die Qualifikation des Antragstellers als Studienteilnehmer zu vergewissern. Sie kann im Bedarfsfall entsprechende Informationen beim Antragsteller anfordern.
Beratungsverfahren
Die Ethikkommission tagt nicht öffentlich. Der Antragsteller hat das Recht, seinen Antrag in der Sitzung der Ethikkommission mündlich zu erläutern. Unabhängig hiervon kann die Ethikkommission den Antragsteller zur Beratung seines Antrages einladen.
Die Ethikkommission entscheidet innerhalb von zwei Monaten über vollständige Anträge. Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags bei der Geschäftsstelle. Ist der Antrag nicht vollständig, beginnt die Frist zu laufen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Das Beratungsergebnis wird dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben. Die Erhebung der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen.